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Garantiebedingungen

Zwischen der Teba GmbH, Eisenbahnstraße 70, 47198 Duisburg (nachfolgend „Teba“) und dem Händler gelten nachfolgende Garantiebedingungen: 1. Inhalt der Garantie a. Teba garantiert dem Händler nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass das an den Händler gelieferte Produkt der Marke Teba, soweit es von dieser Garantie erfasst ist (nachfolgend „Produkt“), frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. b. Etwaige Fehler wird Teba nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben. c. Die Garantie begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Schadenersatzansprüche des Händlers gegenüber Teba aus dieser Garantie sind ausgeschlossen. d. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Händlers gegenüber Teba werden durch diese Garantie nicht berührt. 2. Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie a. Die Garantie bezieht sich nur auf für den Innenbereich und für den Insektenschutz hergestellte Produkte der Marke Teba und auch nur, soweit dies beim Verkauf des Produktes mit dem Händler vereinbart wird. b. Es wird kein Ersatz für farbliche Veränderungen des Produktes während der Dauer seiner Nutzung geleistet.  c. Die Garantielaufzeit beträgt 5 Jahre ab Auslieferung des Produktes an den Händler.d.Die Garantie gilt nur in Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Italien, Spanien und Ungarn. 3. Garantieausschlüsse Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht, wenn das Produkt Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und/oder den Vorgaben von Teba abweichenden Gebrauch und/oder abweichenden Montage verursacht sind. 4. Geltendmachung des Garantieanspruchs a. Ansprüche aus der Garantie können nur durch schriftliche Anzeige an Teba unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. b. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt Teba. Hat jedoch Teba oder der zuständige Kundendienst dem Händler für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Händler ein anderes Frachtunternehmen, kommt Teba für die Kosten der Einsendung nicht auf.

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